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Was tun bei einer Preiserhöhung des Handyvertrags?

Bei einer einseitigen Preiserhöhung durch den Anbieter steht dir in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu – du kannst den Vertrag dann vorzeitig und fristgerecht kündigen, statt die Erhöhung zu akzeptieren. Wichtig ist, die Kündigung innerhalb der vom Anbieter genannten Frist einzureichen.

Wie erfährst du von der Preiserhöhung?

Anbieter müssen Preiserhöhungen vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigen und dabei auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Achte auf solche Mitteilungen, da die Frist zur Sonderkündigung meist begrenzt ist.

Alternative: Anbieter wechseln statt kündigen

Statt nur zu kündigen, lohnt sich meist ein direkter Wechsel zu einem neuen Anbieter mit besserem Tarif – die Rufnummernmitnahme sorgt dafür, dass deine Nummer erhalten bleibt.

Passende Tarife im Vergleich

6567
Passende Tarife
9,99 €
Günstigster Tarif
32,25 €
Ø-Preis (proprietär)

* Affiliate-Links · Preise können variieren · Letzte Aktualisierung: täglich

Häufige Fragen

Gilt das Sonderkündigungsrecht bei jeder Preiserhöhung?

In der Regel ja, bei einseitigen Preisanpassungen durch den Anbieter – bei von Anfang an vereinbarten Preisstufen (z.B. Aktionspreise) greift es meist nicht.

Wie viel Zeit habe ich für die Sonderkündigung?

Die Frist wird in der Ankündigung des Anbieters genannt, oft rund 4 Wochen ab Zugang des Schreibens.

Muss ich die Kündigung schriftlich einreichen?

Ja, eine schriftliche Kündigung (Brief, E-Mail oder Online-Formular je nach Anbieter) ist empfehlenswert, um den Nachweis zu sichern.

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